#allesdichtmachen – Demokratie, ein Auslaufmodell | #57 Wikihausen

Video auf serv3.wiki-tube.de

Groteskes und Postfaktisches präsentiert von Dirk Pohlmann und Markus Fiedler.
Kommentieren Sie dieses Video unter: http://www.wikihausen.de/video-blog/​
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Geschichten aus Wikihausen

Schauspieler setzen sich satirisch mit der Politik und der Gesellschaft in Coronazeiten auseinander.
Anstatt einen demokratischen Diskurs zu pflegen, wird weggebissen, wass nicht ins Bild passt.
Den Künstler wird mit dem Entzug ihrer wirtschaftlichen Existenz gedroht.

Angst greift wieder um sich im angeblich so demokratischen Deutschland.

Dem nicht genug, es werden neuerdings unabhängige Medien durch die Landesmedienanstalten in ihrer Existenz bedroht.
Die Landesmedienanstalten spielen sich als Zensurbehörden auf und wollen scheinbar unliebsame Berichterstattung unter dem Vorwand der Einhaltung „journalistischer Standards“ verbieten.

Die Wikipedia wird hier als Werkzeug zur Diffamierung der Schauspieler genutzt.

Sebastian Scholz, Geschäftsführer des Deutschen Journalisten Verbands in Thüringen bringt absichtlich einen Demonstanten mit einem heftigen Tritt zwischen die Beine zu Fall.
Ist das Journalismus oder Aktivismus? Ein staatstreuer Bürger? Oder ist das einfach nur krimiell und vorsätzliche Körperverletzung?

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Aufgrund steter Zensurmaßnahmen auf Youtube ziehen wir jetzt die Reißleine.
Diese Sendung hier auf Youtube ist nur ein Teaser. Sie werden zukünftig die vollständigen Sendungen von uns nur noch auf unseren eigenen Videoservern finden!

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Dort können Sie sich auch anmelden und ein in weniger als zwei Minuten ein Konto erstellen.
Ausführliche Erklärungen dazu im Video.
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Haben Sie den Film „die dunkle Seite der Wikipedia“ gesehen? Wissen Sie davon, dass in der Wikipedia etwas nicht stimmt?

Die Wikipedia ist nicht nur das, was sie zu sein scheint. Es ist mehr als ein Lexikon. Es ist auch ein Scheinlexikon. Eine kleine aber effektive Meinungsmanipulationsmaschine. In gewissen Bereichen wird das Lexikon zum Pseudolexikon und wird in diesen Sparten schon seit Jahren von einer kleinen Gruppe, bestehend aus ca. 200 Personen, dominiert. Das einzig verbliebene Etwas, das so aussieht wie ein Nachschlagewerk, befindet sich in der Hand von Dogmatikern und Leuten, die rund um die Uhr in die Wikipedia schreiben, aber keine Qualifikation auf den Gebieten haben, über die sie schreiben.

Ihnen ist in der Wikipedia noch nichts aufgefallen? Dann kann es sein, dass Sie bisher nur Artikel gelesen haben, in denen es um Naturwissenschaften und Technik und nicht um Geld, Weltanschauungen, Politik und Geostrategien ging.

Wir beleuchten in jeder Folge einen Artikel von den dunklen Seiten der Wikipedia und zeigen auf, was dort nicht stimmt. Folgen Sie mit uns in die Abgründe einer Meinungsmanipulationsmaschine.

Links:
„Die dunkle Seite der Wikipedia“
https://youtu.be/MtWCDFyxt7Q​

„Zensur – die organisierte Manipulation der Wikipedia und anderer Medien“
https://youtu.be/7K8CaL6yvnk​

Skipte und Zusatzinformationen zu den Filmen:
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18 thoughts on “#allesdichtmachen – Demokratie, ein Auslaufmodell | #57 Wikihausen”

  1. Wäre es möglich, dass die Serververbindung torpediert wird. Leider verbleibt das Ton- und Bildmaterial in der Ladewarteschleife. Ein Schelm wer Böses dabei denkt …

    Vielen Dank für Eure Arbeit und lieben Gruß aus Hamburg

    1. Nein, eigentlich sollte das nun laufen. So wie es aussieht, reagiert der Server bei höherer Last etwas seltsam. Einfach mehrmals das Video neu laden, falls Sie Videos von serv1.wiki-tube.de gucken.

  2. Die Musikunterlegung von den Texten zu Leber und Tagsspiegel sind eindeutig ztu laut. Man versteht den guten Dirk da gar nicht mehrt, ja hört ihn teilweise kaum. Lieber Markus, da musst du nocn etwas dazulernen…

    1. Stimmt.

      Ich habe sogar generell was gegen musikalische Untermalungen. Es lenkt vom eigentlichen Inhalt ab. Mir jedenfalls fällt es schwer, mich auf das Gesagte zu konzentrieren.

      Bei den Dokus fand ich das auch störend. Für mich ist es unerheblich, ob die Öffentlich-Rechtlichen das genauso machen, da dies einer der Gründe war, mir keine Fernseh-Dokus mehr anzusehen.

      Es ist vorstellbar, daß Menschen mit Aufmerksamkeitsdefiziten noch größere Probleme damit haben.

  3. Nicht „Schwere Körperverlezung“ gibt es im StGB nicht,sondern die „Gefährliche …“ ist die Steigerung der „(normalen) Körperverletzung. Bei beiden kommt es NICHT auf den Schaden an, den es tatsächlich gemacht hat, sondern vor allem bei der „Gefährlichen“ auf das „schlimmstmögiche“ was hätte passieren können!!
    Und bei beiden ist der Versuch in ungemildertem Mass strafbar, wie die „geglückte“ Version. Anders nur bei „Fahrlässiger Körperverletzung“ auf die ein „guter Anwalt“ wegen der Reflexhaften Absicht einen Flüchtenden zu stoppen, ohne diesen damit aber wirklich Körperlich verletzen zu „wollen“ sondern es im Affekt in Kauf genommen zu haben das eine „Selbstverletzung des Delinquenten durch Dummes Fallen“ möglich wäre.
    😉 Hier zum Auffrischen, Dr. Pohlmann:

    StGB § 223 – Körperverletzung
    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Anmerkung: auch schön: die Erstausgabe von 1871 ! https://lexetius.com/StGB/223
    Ebenso die vom 224er,wo tatsächlich nur das Ergebnis (und zwar nur eine „Entstellung“ der Visage wo die Prügel sich niederschugen 😀 :/
    Bei § 224 blieb vor lauter „WEGGEFALLEN“ https://lexetius.com/StGB/224

    § 224. Gefährliche Körperverletzung.
    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlungbegeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (Anmerkungen: 1. 1. April 1998: Artt. 1 Nr. 38, 9 des Zweiten Gesetzes vom 26. Januar 1998)

  4. Hier die Stellungnahme des thüringischen Journalistenverbandes zum Einsatz von Herrn Scholz.
    https://www.djv-thueringen.de/startseite/aktuell/neuigkeiten/news/details/news-eine-beispiellose-welle-des-hasses

    Das Beinstellen wird dort wie folgt beschrieben
    „Unser Geschäftsführer Sebastian Scholz stellte sich dieser Person zivilcouragiert in den Weg.“

    Der Verband habe diese Aktion auch juristisch bewerten lassen und es sei festgestellt worden, dass es sich nicht um eine strafbare Handlung handele.

  5. Das mit dem Sebastian Scholz ist derart kraß, daß es ein eigenes separates Video wert gewesen wäre.
    Allenfalls mit dem scholzschen Leber-Lob-Preisungen in einem.

    1. Das Original Video von der Körperverletzung des Sebastian S.
      subscriptions.gir.st/watch?v=C_YfiLKhS8E

      Ausführliche Version: Das Original Video von der Körperverletzung des Sebastian S.
      subscriptions.gir.st/watch?v=dtu_GvA4arQ

      Laut „Tichys Einblick“ war dies auf einer Querdenken-Demo in Weimar am 1.5.21.
      Quelle: tichyseinblick.de/daili-es-sentials/journalisten-verband-geschaeftsfuehrer-bringt-einen-demonstranten-aktiv-zu-fall/

  6. Was heisst eingentlich Wikipedia und Nähe zur CIA? Ich bin nicht gerne der Advocatus Diaboli, aber was ist, wenn das Ganze sehr viel schlimmer ist und die Wikipedia samt und sonders Psiram und Zeugs Teil des Tiefenstaates ist?

  7. Ob man in Sachen Spillmann evtl. den Herrn Ganser selber nach Zusammenhängen fragen könnte?

  8. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) kommt tatsächlich nicht in Frage.

    Der sympathische Herr vom thüringer DJV könnte sich allerdings der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Das Stichwort ist hier „hinterlistiger Überfall“.

    Siehe: https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

    1. Was es nun zur gefKV macht, ist die Aussage des Täters, die diametral zum eindeutigen Video-Beweis steht. Ganz anders hätte es ausgesehen, wenn der Täter behauptet hätte, er hätte das Opfer an der Flucht gehindet. Das fällt dann afaik unter das Jedermannsrecht der BRD.

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